Seligsprechung

 

 

Menschen, die sich durch ihr tugendhaftes und gotterfülltes Leben auszeichneten, werden seit der Urkirche als herausragende Zeugen des christlichen Glaubens, als Heilige, verehrt. Die Anfänge der Heiligenverehrung stehen eng im Zusammenhang mit der Verehrung der frühen Märtyrer. Im 4. Jh. erfuhr der Märtyrerbegriff eine inhaltliche Ausweitung, so daß ein Kandidat nicht nur durch Verfolgung und Ermordung, sondern auch durch heroische Tugendübung die Verdienste des Martyriums erlangen konnte - und insbesondere dann, wenn sich seine Heiligkeit auch posthum durch außergewöhnliche Zeichen oder Wunder bestätigte.

Um ungeordnete Auswüchse in der Devotion zu wehren, entwickelte sich im Lauf der Jahrhunderte ein kirchenrechtlich geordnetes Prüf- und Genehmigungsverfahren, wonach anhand klarer Kriterien die Verehrung eines Heiligen versachlicht wurde.

 

Demnach wird zuerst in einem Seligsprechungsprozeß, dann im zweiten Schritt, in einem Heiligsprechungsprozeß, geprüft, ob bei dem Kandidaten die Bedingungen für die Seligsprechung bzw. Heiligsprechung erfüllt sind. Erst nach Approbation wird durch feierliche päpstliche Erklärung der Kandidat in den Kreis der Seligen bzw. Heiligen aufgenommen.

 

Der Seligsprechungsprozeß wird durch einen bischöflichen Erhebungsprozeß eingeleitet, in dem der gesamte Nachlaß über den Kandidaten gesammelt, die Lebensführung / das Tugendleben überprüft und der Ruf der Heiligkeit wie auch der erfolgten Wunderzeichen festgestellt wird. Ferner muß die Verehrung des Kandidaten nachgewiesen werden. Zuständig für die Initiierung und Durchführung des Erhebungsprozesses ist der Bischof, auf dessen Territorium die betroffene Person verstorben ist. Das gesammelte Material mit dem Antrag auf Seligsprechung wird sodann in Rom im Rahmen eines Kanonisationsverfahrens geprüft, um schließlich dem Papst einen Urteilsvorschlag hinsichtlich des Kandidaten zu unterbreiten. (vgl. Schulz, S. 49ff)

 

Therese wird seit ihrem Tod verehrt, ihr Leben war eindeutig tugendhaft und angesichts der vielen Wunder, die bei Therese während ihres Lebens aber auch nach ihrem Tod aufgetreten sind, wünschen unzählig viele Menschen, daß ihre Heiligkeit von der Kirche autorisiert wird. Allein im Pfarrhaus von Konnersreuth liegen über vierzigtausend Anträge aus aller Welt für die Einleitung eines Seligsprechungsprozesses vor.

 

Therese Neumann überzeugte zahlreiche Menschen verschiedenster Konfessionen und Völker durch ihre tugendhafte Lebensführung und ihren Wunsch, in allem Gott zu dienen. Auch nach ihrem Tod hält die Verehrung ihrer Person an. Viele versuchen bei Zeitzeugen bzw. in der Literatur über ihr Wesen, ihre Botschaften und ihr geistliches Erbe zu erfahren. Zahlreiche Gläubige besuchen ihr Grab und wenden sich in ihren Anliegen an sie mit der Bitte um Fürsprache bei Gott. Angesichts ihrer Tugendhaftigkeit, Gotterfülltheit sowie der vielen Wunder, die bei Therese während ihres Lebens aber auch nach ihrem Tod aufgetreten sind, äußerten tausende Menschen den Wunsch, daß ihre Heiligkeit von der Kirche autorisiert werde. Nachdem die zuständigen Vertreter der Katholischen Kirche, die Bischöfe der bayerischen Kirchenprovinz, die Eröffnung der Causa befürwortet hatten und auch die römische Kongregation für Selig- und Heiligsprechungen das Nihil obstat erteilt hatte, gab der Regensburger Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller am 13.02.2005 in Konnersreuth die Eröffnung des Seligsprechungsprozesses für Therese Neumann bekannt. Ferner erklärte er, daß er allen, die zum Grabe der Dienerin Gottes Therese Neumann pilgern, reiche Gnaden und den Trost des Heiligen Geistes erbitte. Er begleite ihre Gebete mit seinem bischöflichen Segen.

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